Leitfaden für Züchter
Nur ein Hund, der artgerecht und sachverständig aufgezogen wird, kann optimal ins Leben starten. Daher ist es für ein harmonisches Zusammenleben von Mensch und Hund wichtig; wie, wo und mit wem ein Welpe seine ersten Lebenswochen verbringt. Wie zeichnet sich also ein seriöser Züchter aus?
Wer seinen Hund zur Zucht zulassen möchte, sollte sich zuvor intensiv mit dem Standard der jeweiligen Rasse, den erblich bedingten Gesundheitsproblemen, den Veranlagungen dieser Rasse, sowie den individuellen Eigenschaften seines Hundes beschäftigen.
Was es noch alles dazu braucht, erfahren Sie beim Zuchtwart des SKAS.
Bevor Sie züchten können Sie zudem die folgenden Reglemente studieren:
Vor Beginn Ihrer züchterischen Tätigkeit sollten man sich fragen:
Unsere Hunde verdienen sie es, nach bestem Wissen und Gewissen optimal gezüchtet, aufgezogen und versorgt zu werden. Der SKAS setzt daher voraus, dass geeignete Elterntiere ausgewählt werden um lebensfrohe und vorallem gesunde Welpen in die Welt zu entlassen. Dies erfordert neben einer geeingeten Ausstattung oft auch ein unterschätztes Maß an Wissen und Fähigkeiten.
Paarung
Mindestalter Rüde: 15 Monate, Hündin: 18 Monate
Bei einer geeigneten Verpaarung muss vorgängig das nötige Fachwissen über die Rasse selbst, die Genetik und tiermedizinische Aspekte gewissenhaft angeeignet werden.
Kontrollieren Sie deshalb vor der Auswahl des Deckrüden oder der Hündin alle erforderlichen Papiere:
Klubinterne Deckmeldung müssen vollständig ausgefüllt innert 10 Tagen an den Zuchtwart geschickt werden. Anlagen: Kopien der gültigen Augenatteste Rüde und Hündin.
Wurf
Innerhalb von 7 Tagen muss die Wurfstärke (R / H) und das Wurfdatum dem SKAS-Zuchtwart telefonisch oder per Mail gemeldet werden. Bei mehr als 8 Welpen muss die Meldung innert 48 Stunden erfolgen. Auch Hündinnen die leer bleiben müssen kommuniziert werden.
Folgende Formulare sind innert 6 Wochen dem Zuchtwart zuzustellen:
Die neugeborenen Welpen müssen nach Weisung von AMICUS und SKG gechipt werden. Die zugesendeten Ahnentafeln der Welpen müssen auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden. Die Welpen dürfen nur gekennzeichnet, ab der vollendeten 9. Lebenswoche und frühestens 10 Tage nach erfolgter erster Schutzimpfung abgegeben werden.
Weitere Verpflichtungen des Züchters:
Alle Wurfeintragungen für die asiatischen Spitze Akita, Shiba, American Akita, Shikoku, Kishu, Kai und Hokkaido, in das Schweizerische Hundestammbuch SHSB der SKG, werden ausnahmslos vom Schweizer Klub Asiatische Spitze SKAS, nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen beantragt.