KLUB PORTRÄT

Vorstand / ZUKO

Jahresberichte

Formulare

 

ZUCHT

Züchterliste

Wurfmeldungen

Leitfaden für Züchter

 

INFORMATIONEN

News

Termine

Ausstellungen

Ausstellungsresultate

 

DIVERSES

zu vermitteln

Shop

Gesundheit

Fotoalbum

Links

Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

NEWS

 

 

31.05.2010

Die Akita Hündin ist glücklich wieder zu Hasue!

 

17.05.2010

VERMISST / DISPARU !

im Kt. Zürich

 

AKITA-INU Hündin Sai, rot-weiss farben, ehemaliger Tierschutzhund, rannte heute ihrer Besitzerin in Panik davon, als die Beiden von einem Fahrradfahrer beinahe überfahren wurden und die Besitzerin strauchelte.

 

Die Hündin wurde zuletzt in der Region Wädenswil gesehen.


Bitte falls Ihr die Hündin seht, sofort bei Frau G. Schaffhauser Tel. 044 780 29 32 / Natel 079 423 13 83 oder bei der Polizei melden. Danke

 

<top>


 

Zuchtkommission

 

Auf Antrag des Vorstandes wurde am 13. März 2010 an der Generalversammlung die ZUKO vom Vorstand getrennt.

 

 

<top>


 

Bilder-Vernissage

von Maya Delaquis

am 13. November 2009

 

Die Ausstellung beginnt mit der feierlichen Vernissage um 19:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Geschäftsstelle der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und dauert bis Ende Jahr.

 

SKG

Geschäftsstelle

Brunnmattstrasse 24

3001 Bern

 

erster Stock

Montag bis Donnerstag

8:30 - 11:30 Uhr  /  14:00 - 16:00 Uhr

 

 

<top>


 

Hachiko A Dog's Story

mit Richard Gere

Kinostart in Deutschland: 12.11.2009

 

 

 

 

 

 

 

<top>


 

Achtung Tollwut Impfung

Die Schweiz anerkennt seit Juli 2007 die volle Impfdauer von 3 Jahren gegen Tollwut an.

Jedoch im Ausland gibt es keine einheitlichen Regelungen,  man muss sich immer bei den Ländern, welche man mit seinem Tier bereisen möchte, nach den Einfuhrbedingungen erkundigen.

 

www.bvet.admin.ch
 

 

On Line Hilfe für Reisen ins Ausland:

 bvet.bytix.com/plus/dbr/

<top>


 

 

 

<top>


 

 

Rassenpräsentation SKAS

 

Samstag 07.02.09 um 13:00 Uhr

Sonntag 08.02.09 um 11:00 Uhr

 

<top>


 

Neu...

...am 6. September 2008 die Ankörung das erste Mal mit:

Exterieurbeurteilung & Wesens- Verhaltenstest!

 

 

<top>


 

VERMISST / DISPARU !

Hallo miteinander,

Akari ist seit dem Abend vom 3. Juli verschwunden. Ich brauche eure Hilfe um  ihn wieder zu finden. Danke für das Weiterleiten dieser Nachricht an eure Bekannten.

VIELEN DANK FÜR EURE MITHILFE.

Viele Grüsse

Diana

 

Bonjour à tous,

Akari a disparu depuis le 3 juillet au soir. J’ai besoin de votre aide afin de mettre toutes nos chances de notre côté pour le retrouver. Merci de transmettre ce courriel à vos contacts.

MERCI POUR VOTRE AIDE QUI M’EST PRECIEUSE.

Cordiales salutations

Diana

 

La Colline aux Trésors
Akita Inu

Diana Chavannes
(FEI: Max E. Ammann's Assistant)

Les Evuex / CH-1852 Roche/vd 

Tel.: +41 79 777 82 31

Fax: +41 21 960 40 16

 

 

Neuerungen Tierschutzverordnung betreffend Hunde

 


 

 

 

 

 


 

National- und Ständeratswahlen am 21. Oktober 2007

 

Wo sind die Politiker mit einem Herz für Hunde?
In der kommenden Legislatur steht die Problematik aggressiver Hunde beziehungsweise unseriöser Hundehalter auf der Traktandenliste der eidgenössischen Räte. Die SKG befürwortet ein freiheitliches System, das bei der Eigenverantwortung des Hundehalters sowie bei der Sozialisierung, der Ausbildung der Hunde und Hundehalter sowie bei der Zuchtkontrolle und dem kontrollierten Import von Hunden ansetzt. «Die jetzt vorliegenden Vorschläge des Bundesrates und der WBK-NR setzen jedoch einzig auf Verbote und Zwang und können nicht gutgeheissen werden», sagt SKG-Präsident Peter Rub. Und wie sehen das die bisherigen National- und Ständeräte? Wir haben sämtliche 200 Nationalräte und 46 Ständeräte um ihre Stellungnahme zu den wichtigsten Fragen der Hunde-Diskussion gebeten. Diese konnten mit «ja» oder «nein» beantwortet werden; zusätzlich hatten die Parlamentarier die Möglichkeit, ein persönliches kurzes Statement abzugeben. Bis Redaktionsschluss von HUNDE Nr. 13/07 sind 43 Reaktionen eingegangen.
 

PDF aus HUNDE 13/2007, 208 kb

 


 

 

 

Tollwutimpfung

 

Bei der Einreise in die Schweiz, werden ab dem 1. Juli 2007 auch Tollwutimpfungen die älter als 12 Monate alt sind,  toleriert. (In der EU war dies bereits im Jahr 2006 möglich)

Der Tierarzt muss im Heimtierpass die Gültigkeitsdauer der nächsten Intervallimpfung gemäss Impfstoffhersteller angeben.

Fragen Sie den Tierarzt nach einem für 3 Jahre zugelassenen Impfstoff und bestehen Sie darauf, dass die drei jährige Gültigkeitsdauer eingetragen wird.

 

Die in der Schweiz zugelassene Impfstoffe gegen Tollwut:

Rabdomun ad us. vet.

Wiederholungsimpfung nach 3 Jahren

Defensor 3 ad us. vet..

Wiederholungsimpfung nach 3 Jahren

Nobivac RABIES ad us. vet.

Wiederholungsimpfung nach 2 Jahren

Rabisin ad us. vet.

Wiederholungsimpfung nach 2 Jahren

 

 


 

 

 

Neu...

...ab 1. Dezember 2006 tritt das neue Zuchtreglement in Kraft!

 

 

 

 

Neuerungen an Schweizer Ausstellungen

 

 

Neu gibt es seit dem 01.01. 2006 die Zwischenklasse.

Ebenfalls neu, die Vergabe je eines CAC (Res. CAC) an die mit V1 (V2) bewerteten Hunden in der Zwischenklasse, Offenen Klasse, Gebrauchshundeklasse und Championklasse, also 4 CAC (Res. CAC) für die Rüden und 4 für die Hündinnen.

Ebenfalls kann in der Veteranen-Klasse ein Veteran-CAC (Veteran Res. CAC) abgegeben werden. 

 

Die Bewertung V1 (V2) beinhaltet aber auch weiterhin kein Anrecht auf den Erhalt eines CAC (Res. CAC)! Wird das CAC in einer Klasse vergeben, muss auch das CACIB vergeben werden.

 

Die Vergabe des Jugend-CAC /Jugend-CAC-Res. und des Veteran-CAC/ Veteran-CAC-Res.   sind an die Formwertnote "Vorzüglich"  gebunden.

CACIB, Reserve-CACIB, CAC und Reserve-CAC sind deutlich anzugeben. Die entsprechenden Karten sind direkt im Ring abzugeben.

 

BESTER DER RASSE

Teilnahmeberechtigt sind Rüden und Hündinnen mit CACIB, sowie  Rüde und Hündin mit J-CAC, und Rüde und Hündin mit Veteran-CAC .

 

 


 

 

 

 

 

 


 

 

Die Kennzeichnung der Hunde in der gesamten Schweiz beginnt

 
Die Kennzeichnung der Schweizer Hunde beginnt: Nach dem 1. Januar 2006 geborene Welpen müssen nun innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip bekommen. Bis Ende 2006 müssen sämtliche Hunde der Schweiz gekennzeichnet sein.

Ende 2006 wird die Hundepopulation der Schweiz bekannt sein. Sämtliche Hunde müssen bis dann mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein. Die Kennzeichnung hilft, entlaufene Tiere rasch der Besitzerin oder dem Besitzer zurückzubringen. Ein Aussetzen von Hunden wird so praktisch verunmöglicht. Die Kennzeichnung hilft aber auch den Behörden, Massnahmen bei Hunden zu vollziehen. Einerseits lassen sich so an der Grenze etwa Tollwut-Impfungen zuverlässig kontrollieren. Andererseits unterstützt die Kennzeichnung auch die Massnahmen gegen gefährliche Hunde. Diesbezüglich wird ein Massnahmenpaket ausgearbeitet.

Die Kennzeichnung der Hunde hat längst begonnen. In einigen Kantonen müssen bereits heute alle Hunde gekennzeichnet sein. Auch wer in die Europäische Union oder in ein Land mit urbaner Tollwut reist, muss bereits jetzt sein Tier gekennzeichnet haben. Laut ANIS sind etwa die Hälfte der rund 500.000 in der Schweiz lebenden Hunde bereits gekennzeichnet.

Detaillierte Informationen zur Kennzeichnungspflicht erhalten Sie im FAQ «Kennzeichnung von Hunden» unter www.bvet.admin.ch  > Tierschutz > Hunde > Kennzeichnung.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Auskunft: Marcel Falk, Kommunikation, Tel. 031 323 84 96

 


 

Namensänderung des GJH in American Akita


Im Juli 2005 wurde an der Generalversammlung der FCI beschlossen, dass der "Grosse Japanische Hund" ab 1. Januar 2006 den Rassenamen "Amerikanischer Akita" tragen wird und anstelle der FCI Gruppe 2 zu der FCI Gruppe 5 gehört.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

<top>