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NEWS
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31.05.2010
Die Akita
Hündin ist glücklich wieder zu Hasue!
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17.05.2010
VERMISST
/ DISPARU
!
im Kt. Zürich
AKITA-INU Hündin Sai, rot-weiss farben,
ehemaliger Tierschutzhund, rannte heute
ihrer Besitzerin in Panik davon, als die
Beiden von einem Fahrradfahrer beinahe
überfahren wurden und die Besitzerin
strauchelte.
Die Hündin wurde zuletzt in
der Region Wädenswil gesehen.
Bitte falls Ihr die Hündin seht, sofort bei
Frau G. Schaffhauser Tel. 044 780 29 32 /
Natel 079 423 13 83 oder bei der
Polizei melden. Danke |
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Zuchtkommission
Auf Antrag des Vorstandes wurde am
13. März 2010 an der Generalversammlung die
ZUKO
vom Vorstand getrennt.
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Bilder-Vernissage
von Maya Delaquis
am 13. November 2009
Die Ausstellung beginnt mit der
feierlichen Vernissage um 19:00 Uhr, in den
Räumlichkeiten der Geschäftsstelle der
Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und
dauert bis Ende Jahr.
SKG
Geschäftsstelle
Brunnmattstrasse 24
3001 Bern
erster Stock
Montag bis Donnerstag
8:30 - 11:30 Uhr / 14:00
- 16:00 Uhr
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Hachiko A Dog's
Story
mit Richard Gere
Kinostart in Deutschland: 12.11.2009
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Achtung
Tollwut
Impfung
Die Schweiz anerkennt seit Juli 2007 die volle
Impfdauer von 3 Jahren gegen Tollwut an.
Jedoch im Ausland
gibt es keine einheitlichen Regelungen,
man muss sich immer bei den Ländern, welche man
mit seinem Tier bereisen möchte, nach den
Einfuhrbedingungen erkundigen.
www.bvet.admin.ch
On Line Hilfe für
Reisen ins Ausland:
bvet.bytix.com/plus/dbr/
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Rassenpräsentation SKAS
Samstag 07.02.09 um 13:00 Uhr
Sonntag 08.02.09 um 11:00 Uhr
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...am 6. September 2008
die Ankörung das erste Mal mit:
Exterieurbeurteilung & Wesens-
Verhaltenstest!
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VERMISST
/ DISPARU
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Hallo miteinander,
Akari ist
seit dem Abend vom 3. Juli verschwunden.
Ich brauche eure Hilfe um ihn wieder zu finden. Danke für das
Weiterleiten dieser Nachricht an eure Bekannten.
VIELEN DANK FÜR EURE MITHILFE.
Viele Grüsse
Diana
Bonjour à
tous,
Akari a
disparu depuis le 3 juillet au soir.
J’ai besoin de votre aide afin de mettre toutes nos chances de notre côté
pour le retrouver. Merci de transmettre ce courriel à vos contacts.
MERCI POUR
VOTRE AIDE QUI M’EST PRECIEUSE.
Cordiales
salutations
Diana
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La Colline aux Trésors
Akita Inu
Diana Chavannes
(FEI:
Max E. Ammann's Assistant)
Les Evuex
/ CH-1852 Roche/vd
Tel.:
+41 79 777 82 31
Fax: +41 21 960 40 16 |
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Neuerungen Tierschutzverordnung
betreffend Hunde
National- und
Ständeratswahlen am 21. Oktober 2007
Wo sind die Politiker mit einem Herz
für Hunde?
In der kommenden Legislatur
steht die Problematik aggressiver Hunde beziehungsweise
unseriöser Hundehalter auf der Traktandenliste der
eidgenössischen Räte. Die SKG befürwortet ein freiheitliches
System, das bei der Eigenverantwortung des Hundehalters
sowie bei der Sozialisierung, der Ausbildung der Hunde und
Hundehalter sowie bei der Zuchtkontrolle und dem
kontrollierten Import von Hunden ansetzt. «Die jetzt
vorliegenden Vorschläge des Bundesrates und der WBK-NR
setzen jedoch einzig auf Verbote und Zwang und können nicht
gutgeheissen werden», sagt SKG-Präsident Peter Rub. Und wie
sehen das die bisherigen National- und Ständeräte?
Wir haben sämtliche 200 Nationalräte und 46 Ständeräte um
ihre Stellungnahme zu den wichtigsten Fragen der
Hunde-Diskussion gebeten. Diese konnten mit «ja» oder «nein»
beantwortet werden; zusätzlich hatten die Parlamentarier die
Möglichkeit, ein persönliches kurzes Statement abzugeben.
Bis Redaktionsschluss von HUNDE Nr. 13/07 sind 43 Reaktionen
eingegangen.
PDF aus HUNDE 13/2007, 208 kb
Bei der Einreise in die Schweiz,
werden ab dem 1. Juli 2007 auch Tollwutimpfungen die älter
als 12 Monate alt sind, toleriert. (In der EU war dies
bereits im Jahr 2006 möglich)
Der Tierarzt muss im
Heimtierpass die Gültigkeitsdauer der nächsten
Intervallimpfung gemäss Impfstoffhersteller angeben.
Fragen Sie den Tierarzt nach
einem für 3 Jahre zugelassenen Impfstoff und bestehen Sie
darauf, dass die drei jährige Gültigkeitsdauer eingetragen
wird.
Die in der Schweiz zugelassene
Impfstoffe gegen Tollwut:
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Rabdomun ad us. vet. |
Wiederholungsimpfung
nach 3 Jahren |
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Defensor 3 ad us. vet.. |
Wiederholungsimpfung
nach 3 Jahren |
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Nobivac RABIES ad us.
vet. |
Wiederholungsimpfung
nach 2 Jahren |
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Rabisin ad us. vet. |
Wiederholungsimpfung
nach 2 Jahren |
Neuerungen an Schweizer
Ausstellungen
Neu gibt es seit dem 01.01.
2006 die Zwischenklasse.
Ebenfalls neu, die Vergabe
je eines CAC (Res. CAC) an die mit V1 (V2)
bewerteten Hunden in der Zwischenklasse, Offenen
Klasse, Gebrauchshundeklasse und Championklasse,
also 4 CAC (Res. CAC) für die Rüden und 4 für die
Hündinnen.
Ebenfalls kann in der
Veteranen-Klasse ein Veteran-CAC (Veteran Res.
CAC) abgegeben werden.
Die Bewertung V1 (V2)
beinhaltet aber auch weiterhin kein Anrecht auf den
Erhalt eines CAC (Res. CAC)! Wird das CAC in einer
Klasse vergeben, muss auch das CACIB vergeben werden.
Die Vergabe des Jugend-CAC /Jugend-CAC-Res.
und des Veteran-CAC/ Veteran-CAC-Res. sind an die
Formwertnote "Vorzüglich" gebunden.
CACIB, Reserve-CACIB, CAC
und Reserve-CAC sind deutlich anzugeben. Die
entsprechenden Karten sind direkt im Ring abzugeben.
BESTER DER RASSE
Teilnahmeberechtigt sind
Rüden und Hündinnen mit CACIB, sowie Rüde und
Hündin mit J-CAC, und Rüde und Hündin mit
Veteran-CAC .
Die
Kennzeichnung der Hunde in der gesamten Schweiz beginnt
Die Kennzeichnung der
Schweizer Hunde beginnt: Nach dem 1. Januar 2006 geborene
Welpen müssen nun innerhalb von drei Monaten einen Mikrochip
bekommen. Bis Ende 2006 müssen sämtliche Hunde der Schweiz
gekennzeichnet sein.
Ende 2006 wird die
Hundepopulation der Schweiz bekannt sein. Sämtliche Hunde
müssen bis dann mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung
gekennzeichnet und in der Datenbank ANIS eingetragen sein.
Die Kennzeichnung hilft, entlaufene Tiere rasch der
Besitzerin oder dem Besitzer zurückzubringen. Ein Aussetzen
von Hunden wird so praktisch verunmöglicht. Die
Kennzeichnung hilft aber auch den Behörden, Massnahmen bei
Hunden zu vollziehen. Einerseits lassen sich so an der
Grenze etwa Tollwut-Impfungen zuverlässig kontrollieren.
Andererseits unterstützt die Kennzeichnung auch die
Massnahmen gegen gefährliche Hunde. Diesbezüglich wird ein
Massnahmenpaket ausgearbeitet.
Die Kennzeichnung der Hunde
hat längst begonnen. In einigen Kantonen müssen bereits
heute alle Hunde gekennzeichnet sein. Auch wer in die
Europäische Union oder in ein Land mit urbaner Tollwut
reist, muss bereits jetzt sein Tier gekennzeichnet haben.
Laut ANIS sind etwa die Hälfte der rund 500.000 in der
Schweiz lebenden Hunde bereits gekennzeichnet.
Detaillierte Informationen
zur Kennzeichnungspflicht erhalten Sie im FAQ «Kennzeichnung
von Hunden» unter
www.bvet.admin.ch >
Tierschutz > Hunde > Kennzeichnung.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und
Informationsdienst
Auskunft: Marcel Falk,
Kommunikation, Tel. 031 323 84 96
Namensänderung
des GJH in American Akita
Im Juli 2005 wurde an der Generalversammlung der FCI
beschlossen, dass der "Grosse Japanische
Hund" ab 1. Januar 2006 den Rassenamen "Amerikanischer Akita" tragen wird
und anstelle der FCI Gruppe 2 zu
der FCI Gruppe 5 gehört.
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