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Vor Beginn Ihrer
züchterischen Tätigkeit sollten Sie sich fragen:
Sind die Voraussetzungen dazu bei mir gegeben?
Habe ich genügend Zeit? Habe ich genügend Platz?
Habe ich die nötigen kynologischen Kenntnisse?
Bin ich bereit Interessenten jederzeit
Informationen und Hilfe anzubieten, usw.?
Jeder, der seinen
Hund zur Zucht zulassen möchte, sollte sich
zuvor intensiv mit dem Standard der jeweiligen
Rasse, den erblich bedingten
Gesundheitsproblemen, den Veranlagungen dieser
Rasse, sowie den individuellen Eigenschaften
seines Hundes beschäftigen.
Was es noch alles dazu braucht, erfahren Sie
beim Zuchtwart des SKAS.
Bevor Sie züchten können
Zuchtreglement des
SKAS (Zuchtreglement
hier)
Zucht- und
Eintragungsreglement der SKG (Download:
www.hundeweb.org)
Internationales
Zuchtreglement der FCI (Download:
www.fci.be)
-
Hund ab 12
Monaten HD röntgen lassen
-
Ab 12
Monaten Wesens – Verhaltenstest muss
bestanden werden (Formular Anmeldung
hier)
-
Hund bei
einem zugelassenen Augentierarzt untersuchen
lassen (Liste der Augentierärzte
hier)
- Hund
ins SHSB eintragen lassen
- Hund an
einer nationalen oder internationalen
Ausstellung vorführen (mind. Qualifikation
SG)
- ab 15
Monate Exterieurbeurteilung bei einem SKAS
anerkannten Richter muss bestanden werden
(Formular Anmeldung
hier)
-
Zuchtnamen beantragen bei der STV der SKG
- Vor der
ersten Belegung einer Hündin
Zuchtstättenkontrolle von einem
ausgewiesenen Kontrolleur des SKAS
beantragen
Falls Sie und Ihr
Hund diese Anforderungen alle erfüllen, sollten
Sie sich Gedanken über Ihr Zuchtziel machen.
Paarung
FCI anerkannte
Abstammungsurkunde
HD Auswertung A oder
B
Augenattest nicht
älter als 2 Jahre
Zuchtzulassung im
betreffenden Land
Wurf
-
Innerhalb
von 7 Tagen die Wurfstärke (R / H) und das
Wurfdatum dem SKAS-Zuchtwart telefonisch,
oder per Mail melden. Bei mehr als 8 Welpen
muss die Meldung innert 48 Stunden erfolgen!
Auch Hündinnen die leer bleiben müssen
gemeldet werden!
-
Folgende Formulare sind innert 6 Wochen dem
Zuchtwart zuzustellen:
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Deckbescheinigung
SKG, im Original
-
Wurfmeldung SKG, im
Original
-
Meldung der neuen
Eigentümer SKG, im Original (falls bekannt)
-
Abstammungsurkunde
der Mutterhündin, im Original
-
Gültiger
Mitgliederausweis einer SKG Sektion, Kopie
-
Bei ausländischen
Vatertieren, Kopie Abstammungsurkunde
-
ggf.Vertrag über
Zuchtrechtsabtretung
- Welpen
chipen; Weisungen ANIS und SKG befolgen.
- Ahnentafeln der Welpen auf ihre Richtigkeit
kontrollieren
- Die
Welpen dürfen nur gekennzeichnet, ab der
vollendeten 9. Lebenswoche und frühestens 10
Tage nach erfolgter erster Schutzimpfung
abgegeben werden.
Weitere Verpflichtungen des
Züchters
- Meldung
bei Eigentümerwechsel
- Meldung
besonderer
Krankheiten oder nicht rassetypischen
Verhaltensweisen
- Meldung
des Todes eines Hundes unter Angabe der
Todesursache
Alle
Wurfeintragungen für die asiatischen Spitze
Akita, Shiba, American Akita, Shikoku, Kishu,
Kai und Hokkaido, in das Schweizerische
Hundestammbuch SHSB der SKG, werden ausnahmslos
vom Schweizer Klub Asiatische Spitze SKAS, nach
Einreichung der erforderlichen Unterlagen
beantragt.
Wichtige Adressen
Zuchtwart /
Welpenvermittlung
Markus
Steffen
Haldenweg 2
6146 Grossdietwil
Tel: 062 927 27 45
|
Präsident
Roger von
Mentlen
Bütbergstrasse 21
8427 Rorbas
Tel: 043 266
64 94
roger.vonmentlen@skas-cssa.ch |
Kassier
Brigitte
Schneider
Alemannenweg
49
8803
Rüschlikon
Tel: 044 724
47 50
brigitte.schneider@skas-cssa.ch |
SKG
Postfach
8276
3001 Bern
Tel: 031 306
62 62
skg@hundeweb.org
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ANIS
Morgenstrasse 123
3018 Bern
Tel: 031 371
35 30
info@anis.ch
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FCI
Place Albert
1er,13
B-6530 Thuin
Tel: ++3271591238
info@fci.be
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Nun wünsche ich
Ihnen viel Erfolg und für die Zukunft viele
gesunde, wesensstarke Welpen.
Ihr Zuchtwart
Markus Steffen
Stand: 06.August 2009
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